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Verlockende Tarifbestimmungen: hinter dem Baum verbirgt sich der Wald!

By: Index Caution0 Ihr Kommentar

Die Strategie der Mietkautionsfirmen bezüglich des Geschäftsgebarens in der Prämienfrage scheint auf den ersten Blick klar und problemlos verständlich zu sein.

Bei einer ersten Durchsicht können wir feststellen, dass sich die jährlichen Prämiensätze – je nach den jeweiligen Mietkautionsgesellschaften – im Bereich von 5% bis 6% des versicherten Mietzinskaution bewegen. Damit lässt sich eine erste Auswahl treffen.

Wir stellen bei einer eingehenderen Analyse dann fest, dass die jährlichen Prämiensätze nicht das einzige Kriterium darstellen können, um sich für das Angebot des einen oder anderen Anbieter zu entscheiden. Sämtliche Kosten, d.h. die Nebenkosten und die verdeckten Kosten, müssen unbedingt mitberücksichtigt werden. Am Ende zahlen nämlich Sie die Rechnung, und die Höhe dieser Beträge ist nicht unbedeutend.

Es gibt bei den Mietkautionsgesellschaften folgende unterschiedlichen Berechnungsverfahren für die „Kautions“-Prämie:

  • Die Vorgehensweise, bei der man die Prämie im ersten Jahr und für die Folgejahre berechnet.

Die Mietkautionsgesellschaften bieten Ihnen im ersten Jahr entweder eine Pauschalprämie oder eine zeitbezogene (pro rata temporis-) Prämie an, die das Datum des Abschlusses des Kautionsvertrages berücksichtigt.

  • Sonderangebote.

Einige Gesellschaften unterbreiten – sicherlich zur Gewinnung möglichst vieler Kunden – Sonderangebote mit geringen Kosten oder machen mitunter sogar Gratisangebote, damit der Mieter dann Vertragspartner dieses Anbieters wird.

  • Unterschiedliche Geschäftsbedingungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der verschiedenen Anbieter widerspiegeln einen großen Erfindungsreichtum.

Sie finden nachstehend die jeweiligen Begründungen für die erhobenen Kosten und Nebenkosten, die man Ihnen dann berechnet bzw. berechnen wird und die geringer ausfallen können:

  • Die Jahresgebühr in Höhe von CHF 20,00 (sie dient der Kostendeckung für die Jahresabrechnung!);
  • die Verwaltungsgebühr in Höhe von CHF 50,00 im Fall einer Modifizierung des Versicherungszertifikats;
  • die im Laufe des Jahres fällige Verwaltungsgebühr in Höhe von CHF 20,00 im Fall der Kündigung durch den Versicherungsnehmer;
  • die Verwaltungsgebühren in Höhe von CHF 100,00, im Fall der Kautionsbereitstellung bei vorliegendem Sachschaden bzw. Zahlungsrüc kstand;
  • die Verwaltungsgebühren in Höhe von CHF 50,00 falls sich auf der Seite des Anbieters der Mietzinsgarantie eine Änderung ergibt;
  • kostenpflichtige Telefon-Hotline für die Kunden bei Kosten in Höhe von CHF 2,30 pro Minute.

Damit wird offensichtlich, dass eine Berücksichtigung lediglich des Prämiensatzes bzw. der Werbeaussagen völlig ungenügend ist, um sich bei der Prämie für die Mietzinsgarantie objektiv über die Gesamtkosten zu informieren.

Wir raten Ihnen, vor dem ‚großen Sprung‘ vorsichtig zu sein.

Alles Ihrer Kaution zuliebe!

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